Steuernews
Aktuelles rund um das Steuerrecht
Arbeitgeberhaftung für von Angestellter hinterzogene Lohnsteuer
Haftet der Arbeitgeber für Lohnsteuerbeträge, die aufgrund von Steuerhinterziehungen einer Arbeitnehmerin zu niedrig angemeldet und abgeführt worden waren?
Für die Lohnbuchhaltung der G-GmbH war in den Jahren 2001 bis 2003 die Personalleiterin P zuständig. In dieser Zeit manipulierte sie ihre eigenen Gehaltsabrechnungen. Dadurch führte die G-GmbH für die P insgesamt 43.617,17 EUR zu wenig Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Lohnkirchensteuer an das Finanzamt ab. Bei einer für die Jahre 1999 bis 2002 durchgeführten Lohnsteuer-Außenprüfung wurden die Manipulationen der P vom Finanzamt zunächst nicht entdeckt. Während einer weiteren Lohnsteuer-Außenprüfung für die Jahre 2003 bis 2005 zeigte die G-GmbH dem Finanzamt unter Hinweis auf § 41c EStG an, dass die P nicht mehr Arbeitnehmerin bei ihr sei. Gleichzeitig teilte die G-GmbH mit, dass in den Jahren 2002 und 2003 sowie vermutlich ebenfalls in den Vorjahren zu wenig Lohnsteuer einbehalten worden sei. Nach Abschluss der Außenprüfung, die auf die Jahre 1996 bis 2002 erweitert wurde, nahm das Finanzamt die G-GmbH gemäß § 42d EStG als Haftungsschuldnerin für die verkürzten Lohnsteuerabzugsbeträge in Anspruch. Der Einspruch der G-GmbH blieb ohne Erfolg, das Finanzgericht wies die Klage ab. Auch der Bundesfinanzhof hält den gegen die G-GmbH ergangenen Haftungsbescheid für rechtmäßig.
23.Jul 2010