Steuernews
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Änderung der Rechtsprechung
Können nach Verkauf einer Kapitalbeteiligung anfallende Darlehenszinsen als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden?
Gesellschafter G veräußerte einen Teilgeschäftsanteil von 49 % an der A-GmbH zu einem unter den Anschaffungskosten liegenden Preis an seinen Sohn S. Für die Anschaffung des Geschäftsanteils hatte der G Darlehen in Anspruch genommen, die er aus dem Veräußerungserlös nicht zurückführen konnte. Deshalb machte er die nachträglichen Schuldzinsen nach Veräußerung der Beteiligung bei seinen Einkünften aus Kapitalvermögen geltend. Das Finanzamt berücksichtigte die Zinszahlungen im Einkommensteuerbescheid des G für 2001 zunächst nicht und wies den dagegen gerichteten Einspruch zurück. Nach einer bei G durchgeführten Außenprüfung änderte das Finanzamt dann aber den Einkommensteuerbescheid für 2001 und erkannte Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen an. Die Klage des Finanzamts beim Finanzgericht hatte zwar Erfolg, doch der Bundesfinanzhof hob das Urteil des Finanzgerichts wieder auf und änderte in diesem Zuge seine bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung.
23.Jul 2010