Steuernews

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Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Führt die Entnahme von Kapitalbeteiligungen nur bei Versteuerung der stillen Reserven zu erhöhten Anschaffungskosten?
Gesellschafter G war vor 1980 zunächst unmittelbar und mittelbar qualifiziert mit mehr als 25 % an der Komplementär-GmbH einer KG beteiligt und entnahm diese Beteiligung dann im Jahr 1980 in sein Privatvermögen. Der Entnahmegewinn blieb damals unversteuert. Später – im Jahr 1985 – veräußerte er dann seine unmittelbare Beteiligung an der GmbH. G wollte als Veräußerungsgewinn die Differenz zwischen Veräußerungspreis und höherem Entnahmewert versteuern, das Finanzamt berücksichtigte dagegen im Einkommensteuerbescheid für 1985 einen Veräußerungsgewinn, den es als Differenz zwischen dem von G erzielten Veräußerungspreis abzüglich des niedrigeren Nominalwerts der Anteile ermittelte. Nachdem das Finanzgericht der Klage des G noch stattgegeben hatte, gelangte der Bundesfinanzhof zu einem anderen – für G nachteiligen – Ergebnis.
23.Jul 2010


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