Steuernews
Aktuelles rund um das Steuerrecht
Vorab entstandene Werbungskosten und Wohnungsleerstand
Wie kann eine ernsthafte Vermietungsabsicht bei andauerndem Leerstand nachgewiesen werden?
Herr H kaufte seiner Mutter ein Grundstück mit Zweifamilienhaus ab. Er räumte ihr ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht im EG ein. Das 1. OG und das DG standen sodann sechs Jahre leer. Bei seiner Steuererklärung setzte er Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung stets mit EUR 0 an, machte aber Kosten für Grundsteuer, Haftpflichtversicherung, Handwerker etc. als vorab entstandene Werbungskosten geltend. Das FA lehnte die Anerkennung der Kosten ab, hiergegen wandte sich Herr H; schließlich habe er in die Wohnungen investiert, um diese zu vermieten. Vor dem FG hatte Herr H keinen Erfolg. Aufwendungen für eine leer stehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten nur abgezogen werden, wenn der Entschluss zur Einkunftserzielung endgültig gefasst ist. Eine Einkünfteerzielungsabsicht erfordert in erster Linie, dass sich der Steuerpflichtige ernsthaft und vor allem auch nachhaltig um eine Vermietung bemüht. Herr H konnte nicht annähernd belegen, dass er Vermietungsbemühungen unternommen hatte. Die Wohnungen standen schon sechs Jahre leer und Herr H führte nicht aus, ob, wann und wo (z.B. Anzeigen, Makler) und wie oft Vermietungsbemühungen unternommen wurden; dies spricht klar gegen eine Vermietungsabsicht.
12.Mär 2010