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Erkrankung vor Abschlussprüfung und Kindergeld

Besteht auch bei längerer Erkrankung des Kindes während der Ausbildung Anspruch auf Kindergeld?
Herr B hat einen im März 1984 geborenen Sohn S, der sich von Anfang September 2001 bis Ende August 2005 in einer Ausbildung zum Chemielaboranten befand. Sowohl die Abschlussprüfungen als auch die Wiederholungsprüfungen im Winter 2005/2006 bestand S nicht. Vom 29.6.2005 bis 31.12.2005 war S arbeitsunfähig erkrankt. Die Familienkasse hob die Festsetzung des Kindergeldes ab September 2005 mit der Begründung auf, dass S seine Berufsaubildung beendet habe. Der Einspruch von Herrn B mit dem Hinweis auf die Erkrankung des S führte zu keinem anderen Ergebnis. Die Gerichte entschieden jedoch, dass eine Berufsaubildung durch eine Erkrankung nur dann unterbrochen ist, wenn diese so schwerwiegend ist, dass eine Prüfungsvorbereitung nicht möglich ist.
12.Mär 2010


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