Steuernews

Aktuelles rund um das Steuerrecht

Kindergeld und Alter des Kindes

Ist das tatsächliche Alter des Kindes für den Bezug von Kindergeld maßgeblich?
Herr P lebt mit seiner Familie seit 1989 in Deutschland. Für seinen in Ausbildung befindlichen Sohn S, der laut Eintragung im Personalausweis und Angaben im Kindergeldantrag am 11.3.1982 in der Türkei geboren worden war, erhielt er Kindergeld. Im Rahmen eines Strafverfahrens wurden Gutachten über das Alter von S eingeholt, die zu dem Ergebnis kamen, dass der 11.3.1982 als Geburtsdatum auszuschließen und S tatsächlich jünger sei. Möglich sei der Geburtszeitraum Herbst 1985, da die Gutachter zum Zeitpunkt Juli 2004 von einem Alter von 19 bis 20 Jahren ausgingen. Das 21. Lebensjahr war nach den Gutachten in jedem Fall nicht vor dem 1.2.2005 vollendet. Im Mai 2004 kündigte der Arbeitgeber S fristlos. Vom 4.10.2004 bis 1.10.2005 war S bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet. Die Familienkasse hob die Kindergeldfestsetzung für den Zeitraum Juni 2004 bis Februar 2005 auf, da S das 21. Lebensjahr vollendet habe. Herr P wehrte sich gegen die Entscheidung der Familienkasse und bekam vor Gericht Recht, da das tatsächliche Alter maßgeblich ist.
12.Mär 2010


Zurück zur Übersicht