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Erbschaftsteuervergünstigung und Überentnahmen
Entfallen nach dem ErbStG gewährte Vergünstigungen für Betriebsvermögen, wenn die aus dem Betriebsvermögen bezahlte Erbschaftsteuer zu einer Überentnahme führt?
Herr V hatte seiner Tochter T einen Anteil in Höhe von 10,5 v. H. seines Kommanditanteils an der B GmbH & Co. KG übertragen, auf die das Finanzamt gegen T Schenkungsteuer festsetzte. Dabei gewährte das Finanzamt der T eine Steuervergünstigung in Form eines Bewertungsabschlags für Betriebsvermögen nach dem ErbStG. Die anfallende Schenkungsteuer wurde unmittelbar vom Geschäftskonto der B GmbH & Co. KG gezahlt, was zu einer so genannten Überentnahme führte. Nach Ablauf der fünfjährigen Behaltensfrist versagte das Finanzamt rückwirkend (anteilig) die zuvor gewährte Steuervergünstigung für Betriebsvermögen. T wehrte sich gegen den geänderten Steuerbescheid. Sie ist der Auffassung, dass eine Überentnahme zur Tilgung der Schenkungsteuer unschädlich sei. Dieser Meinung folgte der BFH nicht.
12.Mär 2010