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Telekommunikationsaufwendungen als Werbungskosten

Wann stellen Kosten für Telefonate mit dem Arbeitgeber Werbungskosten dar?
Frau G ist Beamtin beim Hauptzollamt. Als Werbungskosten macht sie ihre Telekommunikationsaufwendungen geltend; die Kosten seien in Höhe von 70 Euro beruflich veranlasst gewesen. Diese Aufwendungen erkannte das FA nicht als Werbungskosten an. Auch vor dem FG hatte Frau G keinen Erfolg. Telefonkosten können zwar Werbungskosten sein. Es muss jedoch eine präzise Zuordnung (etwa einzelner Gesprächskosten) möglich sein, um berufliche Kosten von privaten zu trennen. Frau G hatte vor Gericht lediglich abstrakt erklärt, dass sie sich telefonisch mit ihrem Arbeitgeber in Kontakt gesetzt habe. Sie hat indessen nicht dargelegt, wo, wann und in welchem Umfang ein solcher Kontakt stattgefunden hat und aus welchem Anlass eine solche Kontaktaufnahme geboten war. Dies schließt es aus, den beruflichen Anteil ansatzweise zutreffend festzustellen.
26.Feb 2010


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