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Regelsteuersatz für Umsätze als Trauerredner

Unterliegen Umsätze als Trauerredner dem Regel- oder ermäßigten Umsatzsteuersatz?
Herr K arbeitet als selbständiger Trauerredner. Mit den Angehörigen der Verstorbenen schließt er Verträge, nach denen er aufgrund von erhaltenen Informationen der Angehörigen individuell zugeschnittene, schriftlich abgefasste Trauerreden erstellt, diese vorträgt und nach Wunsch eine kurze Ansprache am offenen Grab hält. Das Manuskript hält Herr K für die bestellenden Angehörigen bereit, diese können auch Tonband- und Bildaufnahmen von der Trauerfeier selbst anfertigen bzw. anfertigen lassen. Laut Vertrag wurde das Honorar einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart. In seiner Umsatzsteuererklärung setzte Herr K indes nur den ermäßigten Umsatzsteuersatz an, da seine Trauerreden nach seiner Meinung urheberrechtlich geschützte Werke darstellen, die er zu einem späteren Zeitpunkt auch noch gesondert herausgeben will. Das Finanzamt unterwarf die Umsätze von Herrn K jedoch dem Regelsteuersatz, da wesentlicher Inhalt der Tätigkeit entsprechend der Vereinbarungen das Halten einer - schriftlich abgefassten - Trauerrede, ggf. zusätzlich das Halten einer kurzen Ansprache am Grab, war.
26.Feb 2010


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