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Freiberufliche Tätigkeit in der EDV
Kann ein Systemadministrator ohne Informatikstudium freiberuflich tätig sein?
Herr D besuchte die Fachschule für elektronische Datenverarbeitung. Dort legte er die staatliche Prüfung zum Betriebswirt-EDV ab. Anschließend arbeitete er im Bereich Systemanalyse, Systemberatung, Systemtechnik und Systemprogrammierung. 1991 machte er sich unter der Bezeichnung Unternehmensberater auf dem Gebiet des EDV-Consulting/Software Engineering selbständig. In den Jahren 1991 und 1992 betreute er selbständig aufgrund eines Software-Partnervertrags Kunden, die Software der Firma A erworben hatten. Im Rahmen dieser Tätigkeit installierte er vor allem Betriebssysteme und Datenübertragungssysteme der Firma A, richtete sie ein oder stellte auf neue Betriebssysteme um. Im Jahr 1991 leistete Herr D außerdem Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Labor der Firma B. Das Finanzamt ordnete die Tätigkeit als gewerblich ein und setze demnach Gewerbesteuermessbeträge fest. Der Bundesfinanzhof ging jedoch von einer ingenieurähnlichen und damit freiberuflichen Tätigkeit aus.
26.Feb 2010