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Grunderwerbsteuer auf Erschließungskosten
Gehören im Grundstückskaufpreis enthaltene Kosten für Erschließung und Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer?
Herr A und Herr B kauften im April 2004 von der Ortsgemeinde S ein 888 qm großes, bereits erschlossenes Grundstück. Im Kaufpreis (43,50 Euro/qm = 38.628 Euro) waren die Erschließungsbeiträge in Höhe von ca. 13 Euro/qm, Ausbaubeiträge für die Abwasserbeseitigung und ein Baukostenzuschuss für den Anschluss an die Wasserversorgung in Höhe von 12,50 Euro/qm sowie Kostenerstattungsbeiträge für Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz in Höhe von 0,19 Euro/qm enthalten. Ausgemacht war, dass weitere Erschließungsbeiträge sowie der Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse zu Lasten von Herrn A und Herrn B gingen. Das Finanzamt setzte gegenüber Herrn A Grunderwerbsteuer in Höhe von 675 Euro fest. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage ging das Finanzamt von einem hälftigen Anteil des Kaufpreises (= 19.314 Euro) aus. Herr A wehrte sich gegen diese Festsetzung und machte geltend, dass die vertragliche Übernahme der Erschließungskosten bei der Festsetzung der Grunderwerbsteuer nicht berücksichtigt werden dürfe. Dies sah der Bundesfinanzhof anders: Auch der Teil des Kaufpreises, der auf Erschließung und Ausgleichmaßnahmen entfällt, gehört zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer.
26.Feb 2010