Steuernews
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Halbeinkünfteverfahren bei Veräußerungs- oder Aufgabeverlusten
Ist das Halbeinkünfteverfahren auch bei einem Auflösungsverlust anwendbar?
Herr T war seit dem Jahr 1999 mit 9,85 % des Nominalkapitals an der X-GmbH beteiligt. Im Jahr 1999 wendete er im Zusammenhang mit seiner Beteiligung für die Übernahme der Stammeinlage, die Vergabe eines eigenkapitalersetzenden Darlehens sowie die Übernahme einer Finanzplanbürgschaft 26.475 Euro auf. Über das Vermögen der X-GmbH wurde im Juli 2003 das Insolvenzverfahren eröffnet, das wegen Masseunzulänglichkeit zwischenzeitlich abgeschlossen wurde. Das Finanzamt hatte zwar im Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2006 den Auflösungsverlust anerkannt, hatte diesen jedoch – da Herr T mit seiner Ehefrau zusammen veranlagt wurde – unter Hinweis auf das Halbeinkünfteverfahren nur zur Hälfte steuermindernd berücksichtigt. Die Gerichte urteilten jedoch, dass der Auflösungsverlust in voller Höhe steuermindernd anzusetzen ist.
26.Feb 2010