Steuernews

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Kindergeld und Auslandstudium

Wann führt ein Studium im Ausland zur Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland?
Frau Ms Tochter studiert nach dem Abitur in den USA. Die Dauer des Studiums beträgt 60 Monate. In den Semesterferien kommt die Tochter nach Hause, insgesamt ca. 11 Wochen im Jahr. Die Festsetzung des Kindergeldes wird daraufhin aufgehoben, mit der Begründung, dass die Tochter ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr in der Bundesrepublik habe. Frau M begehrt die Fortzahlung des Kindergeldes, schließlich befinde sich der Lebensschwerpunkt der Tochter weiterhin im Elternhaus in Deutschland, dort sei sie auch mit erstem Wohnsitz gemeldet. Außerdem betragen die Studien- und Unterhaltskosten in den USA monatlich etwa 900 EUR. Zur Abdeckung dieser Kosten sei die Fortzahlung des Kindergeldes erforderlich. Vor dem FG hat M keinen Erfolg. Ist der Auslandsaufenthalt auf mehr als ein Jahr angelegt, reichen kurzzeitige Besuche nicht aus, um die Aufrechterhaltung des Inlandswohnsitzes anzunehmen. Beträgt der Aufenthalt bei den Eltern pro Jahr weniger als 5 Monate, liegen die Voraussetzungen für den Kindergeldbezug nicht mehr vor.
29.Jan 2010


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